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FAQ - Fragen & Antworten

  • Sind Zwänge, Ängste, Depressionen (unipolar, bipolar), Borderline, Essstörungen (Anorexie, Bulemie), ... behandelbar?
    Grundsätzlich sind die meisten psychischen Erkrankungen behandelbar. Allerdings: eine Behandlung einer psychischen Erkrankung erforderte eine umfassende und genaue Analyse der Krankheitsumstände, der konkreten Symptome und Leiden. Dazu sind persönliche Gespräche für die Analyse und Diagnose erforderlich. Ohne die genauen Umstände Ihrer Situation zu kennen, ist eine Aussage über eine mögliche Behandlung geschweige Therapie-Erfolg unseriös und deshalb nicht möglich. Nehmen Sie doch bitte mit uns Kontakt auf oder hinterlassen Sie hier im Chat Ihren Namen und Kontaktmöglichkeiten (Email, Telefonnummer) und wir melden uns bei Ihnen.
  • Nach welcher Methode arbeiten Sie?
    Ich arbeite nach dem Menschenbild und Krankheitsverständnis der Verhaltenstherapie (VT). Wie jede andere Schule auch hat die VT ein spezifisches und konkretes Verständnis, wie ein psychisch gesunder Mensch gestaltet ist bzw. wie Störungen entstehen und mit welchen Interventionen eine Heilbehandlung erfolgen soll.
  • Was sind Vorteile der Verhaltenstherapie?
    Die Verhaltenstherapie legt einen besonderen Fokus auf die unmittelbare Hilfe bei aktuellen Leiden oder Störungen. Mit Störungs-spezifischen und vor allem konkreten Techniken und Methoden sind oft sofortige Erleichterungen und Verbesserungen erzielbar. Dennoch werden in einem nachgelagerten Schritt auch mögliche Ursachen evaluiert und Verfahren zur Integration dieser Themen gesetzt.
  • Ist Verhaltenstherapie wirksam?
    Die Verhaltenstherapie ist vermutlich das am meisten erforschte Verfahren in der Psychotherapie. JA - unzählige Studien haben die Wirksamkeit der Methoden der VT bestätigt.
  • Ab welchem Lebensalter kann ich einen Psychotherapie beginnen?
    Wir behandeln Erwachsene sowie Kinder ab ca 8 Jahren (abhängig von jeweiligen Entwicklungsstand). In einem Erst-Gespräch gemeinsam mit den Erziehungsberechtigungen oder berechtigten Vertretern legen wir gemeinsam mit Möglichkeiten fest. Die Zustimmung der Obsorge-Berechtigten bzw. berechtigter Vertreter ist dann allerdings erforderlich. Ab 14 Jahren ist eine Psychotherapie auch OHNE die Zustimmung der Eltern möglich. Allerdings ist in diesem Fall mit Ihnen dennoch die Klärung der Bezahlung der Therapie erforderlich, weil laut gesetzlichen Bestimmungen ein/e 14-jährige/r Jugendliche/r noch nicht voll geschäftsfähig ist.
  • Gibt es Parkmöglichkeiten bei Ihrer Praxis?
    In unmittelbarer Nähe unserer Praxis sind Parkplätze einiger großer Geschäfte - Billa plus, Penny, Bauhaus. Diese Parkmöglichkeiten können Sie entsprechend den Bedingungen der jeweiligen Unternehmen nutzen.
  • Bieten Sie Therapie in Englisch an? Do you offer therapy in English?
    JA - wir bieten auch Behandlungen in Englisch an. YES - we also offer therapy in English.
  • Wie hoch sind die Kosten für eine Therapie-Einheit?
    Die Kosten sind abhängig von der Art der Sitzung und der Dauer. Die genauen Kosten finden Sie in der Übersicht der Leistungen.
  • Bieten Sie einen Sozial-Tarif an?
    Die Ausbildung zum Psychotherapeuten dauert 6-8 Jahre und ist sehr kostspielig. Auch der Betrieb einer psychotherapeutischen Praxis erfordert laufende finanzielle Auslagen, die abgedeckt werden müssen. Deswegen ersuche ich Sie um Verständnis, dass ich einen Sozial-Tarif nur in Ausnahmefällen anbieten kann.
  • Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
    In der Praxis können Sie an einem Kartenterminal mit Bankomat-Karte, den gängigen Kreditkarten, Apple Pay, Google Pay sowie Samsung Pay bezahlen. Selbstverständlich ist eine Zahlungen auch mit Bargeld möglich.
  • Wie bezahle ich eine Therapie-Einheit?
    Das Erst-Gespräch ist unmittelbar im Anschluss in Bar oder mit Karte zu bezahlen. Bei Abschluss eines Therapievertrages erhalten Sie am Ende des Kalendermonats eine Rechnung mit Auflistung aller Termine und sonstiger Aufwendungen. Diese bezahlen Sie bitte per Überweisung.
  • Bieten Sie Kassenplätze an ("Therapie auf Krankenschein")?
    Leider erlauben die österreichischen Krankenkassen KEINE Therapie auf Krankenschein von Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision - auch wenn wir gerne auch Klienten auf Krankenschein behandeln würden.
  • Können Honorarnoten bei der Krankenkasse für Teilkosten-Refundierung eingereicht werden?
    Gemäß den Richtlinien der österreichischen Krankenkassen können Honorarnoten von Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision NICHT zur Kosten-Refundierung eingereicht werden. Aber private Zusatzversicherungen übernehmen oft einen Teil der Kosten.
  • Wie lade ich Dokumente und Fragebögen aus dem Klienten-Portal?
    Sie erhalten von uns eine Email-Benachrichtigung, wenn ein neues Dokument für Sie bereitsteht. In das Klienten-Portal gelangen Sie dann am einfachsten ber den im Email bereit gestellten Link. Die genaue Anleitung finden Sie auch auf unserer Website.
  • Wie lade ich Dokumente bzw. ausgefüllte Fragebögen auf das Klienten-Portal hinauf?
    Der Upload von Dokumenten ist mit wenigen Klicks erledigbar. Auch dazu finden auf unserer Website eine Bilderstrecke mit einer genauen Anleitung.
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